Die Unfallabwicklung für die Werkstatt

Werkstätten ist im Hinblick auf das Rechtsdienstleistungsgesetz davon abzuraten, selbst in die Unfallarbeit  einzusteigen und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz den Unfallgeschädigten zu beraten. Hier besteht für die Werkstatt ein erhöhtes Haftungsrisiko, ohne dass für die entstehende umfangreiche Tätigkeit eine entsprechende Honorierung durch die gegnerische Haftpflichtversicherung erfolgt.

Darüber hinaus besteht für die Werkstatt die Gefahr einer Interessenkollision, beispielhaft im Rahmen der Reparaturarbeiten oder im Totalschadensfall bei der Beratung, ob ein Mietfahrzeug bei der Werkstatt angemietet werden soll. Eine neutrale und objektive Betrachtungsweise im Interesse des Geschädigten kann somit nicht  durch die Werkstatt garantiert werden.

Die Automotive Advocate „ Der Autoanwalt“ wickelt für Kunden von Autohäusern und Werkstätten bundesweit Haftpflicht- und Kaskoschäden ab.  Aus der Erfahrung lässt sich festhalten, dass bei klarer Haftungslage und einem straffen Schadensmanagement oftmals eine Regulierung binnen zwei Wochen nach Rechnungszugang möglich ist.

Automotive Advocate „Der Autoanwalt“…….von Vorteil, nicht nur für Ihre Kunden!

 

  •  Die Regulierung von Unfallschäden durch die Mitarbeiter von Autohäusern oder  KFZ Werkstätten  produzieren erhebliche Personalkosten, die nicht ersetzt werden.  Entsprechende Ressourcen für das   Kerngeschäft gehen überdies verloren.

 

  • Die Mitarbeiter  von Autohäusern oder KFZ Werkstatten können eine umfassende rechtliche Bewertung nicht vornehmen. Die Kernkompetenzen können bei entsprechender anwaltlicher Tätigkeit auch rein in das Kerngeschäft fließen.

 

  • Etwaige in Verbindung mit der Beratung von Unfallgeschädigten entstehende Fehler und Falschberatungen durch das Autohaus oder die KFZ Werkstatt können zu Schadenersatzansprüchen des Geschädigten führen. Das Autohaus oder die Werkstatt  verliert darüber hinaus voraussichtlich den Kunden der nunmehr Gegner wird. Oftmals besteht auch kein Versicherungsschutz im Rahmen einer etwaigen Fehlberatung.

 

  • Nach den Regelungen zum Rechtsdienstleistungsgesetzes darf das Autohaus oder die KFZ Werkstatt überdies grundsätzlich nur die Reparaturkosten, Abschleppkosten und Mietwagenkosten geltend machen. Weitergehende Ansprüche des Geschädigten gehen unter und sind oftmals auch nicht bekannt. Auch hier besteht die Gefahr des  Kundenverlusts.

 

  • Oftmals bestehen in Verbindung mit dem Unfall weitergehende Probleme für den Geschädigten, wie bußgeld-fahrerlaubnis- und strafrechtliche Maßnahmen. Der Kunde ist ohne anwaltliche Beratung benachteiligt.

 

  • Die Automotive Advocate der Autoanwalt führt in Abstimmung mit Autohäusern und Werkstätten maßgeschneiderte Schulungen für die Mitarbeiter  von Autohäusern und Werkstätten entsprechend den im Vorfeld abgestimmten Themen durch, um somit eine optimale Abstimmung zwischen Mitarbeiter der Werkstatt und dem Autohaus und der Automotive Advocate zu gewährleisten

 

 

Viele Autohäuser und Werkstätten haben bereits Ihre Dienstleistungen wie Lackierarbeiten, Elektronikarbeiten usw. ausgelagert. Im Rahmen der Auslagerung der juristischen Unfallregulierung steht die Automotive Advocate Rechtsanwalts GmbH den Kunden von Autohäusern und Werkstätten deutschlandweit zur Verfügung.

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