Ihr Anwalt für Verkehrsrecht

Die Automotive Advocate Rechtsanwalts-GmbH – der Autoanwalt – ist als spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei für Verkehrsrecht, Verkehrsstrafrecht und Versicherungsrecht im Herzen der saarländischen Landeshauptstadt Saarbrücken für Sie tätig. Wir vertreten Unfallgeschädigte nicht nur innerhalb des Saarlandes, sondern ortsunabhängig und bundesweit. Dabei bieten wir Ihnen einen schnelle, einfache und unkomplizierte Beauftragung. Sie erreichen Ihren Fachanwalt für Verkehrsrecht in Saarbrücken per Telefon, Kontaktformular, E-Mail oder Telefax. Selbstverständlich ist auch eine kurzfristige Terminvergabe an unserem Kanzleistandort in Saarbrücken mit Ihrem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht möglich.

Die beiden Hauptschwerpunkte unserer anwaltlichen Tätigkeit im Verkehrsrecht sind:

  • Durchsetzung Ihrer Ansprüche nach einem Verkehrsunfall
  • Die Verteidigung in Verkehrsstraf- und Bußgeldsachen
§ Jetzt Ihren Fall unverbindlich prüfen!







Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihre persönlichen Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet werden. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere Datenschutzerklärung

Wir sind eine bundesweit tätige Anwaltskanzlei und bieten Ihnen ein breites Spektrum an Rechtsberatung rund ums Auto.

Unsere Leistungen im Verkehrsrecht

Verkehrsunfall

  • Reparaturkosten oder Totalschadensabrechnung fiktiv oder konkret
  • Geltendmachung der Reparaturkosten nach der 130 Prozent-Rechtsprechung
  • Hinzuziehung eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen
  • Geltendmachung von Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung
  • Wertminderung
  • Abschleppkosten
  • Schmerzensgeld
  • Haushaltsführungsschaden
  • Verdienstausfall
  • Zukunftsschaden

Verkehrsstrafrecht

  • Unfallflucht
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Fahrten unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss
  • Straßenverkehrsgefährdung
  • Nötigung oder Beleidigung im Straßenverkehr
  • Verbotene Kraftfahrzeugrennen
  • Fahrlässige Körperverletzung

Bußgeldverfahren

In Bußgeldverfahren sind wir insbesondere in folgenden Bereichen umfassend für Sie tätig:

  • Geschwindigkeitsverstöße
  • Rotlichtverstöße
  • Abstandsverstöße
  • Fahrten unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss
  • Fahrzeug- und Ladungsmängel
  • Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten
  • kostenlose Abfrage Ihres Punktestandes im Fahreignungsregister in Flensburg
  • Einholung eines messtechnischen Sachverständigengutachtens bei einem mit uns kooperierenden Sachverständigen

Autokauf

Der Autokauf eines Fahrzeuges birgt für den Käufer immer Gefahren rechtlicher Natur. Wir unterstützen Sie sofern es zu Problemen am Fahrzeug kommt, wie z. B.:

  • Mängelrügen
  • Nacherfüllungsanspruch
  • Rücktritt vom Kaufvertrag und Rückabwicklung des Fahrzeugkaufs
  • Minderung
  • Ansprüche aus Garantie

Schadenmanagement

Automotive Advocate – Schadenmanagement: Von Vorteil, nicht nur für Ihre Kunden.

Nach den Regelungen zum Rechtsdienstleistungsgesetzes darf das Autohaus oder die Kfz-Werkstatt grundsätzlich nur die Reparaturkosten, Abschleppkosten und Mietwagenkosten geltend machen. Weitergehende Ansprüche des Geschädigten gehen unter und sind oftmals auch nicht bekannt.

Geblitzt worden? Wie geht's weiter?

1. Kostenlos Kontaktformular ausfüllen, Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen hochladen und Daten schnell und vollständig an uns übersenden.

2. Wir prüfen Ihren Fall schnellstmöglich und setzen uns mit Ihnen in der Regel spätestens am nächsten Bürotag in Verbindung – telefonisch oder per Mail – und geben eine kostenlose Einschätzung zu Ihrem Fall.

3. Wenn Sie uns als Verteidiger beauftragen, fordern wir die Bußgeldakte an und legen ggf. fristgerecht Einspruch (Einspruch muss innerhalb von 2 Wochen ab Zustellung eines Bußgeldbescheids erfolgen) ein.

4. Unser Ziel ist im Optimalfall die Einstellung des Verfahrens ansonsten eine Reduzierung der Geldbuße und/oder ein Wegfall des Fahrverbots.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit den Spezialisten für Verkehrsrecht in Saarbrücken

Die Automotive Advocate mit zentralem Sitz inmitten der Landeshauptstadt Saarbrücken ist als spezialisierte Rechtsanwalts GmbH Ihr kompetenter Ansprechpartner für Verkehrsrecht in Saarbrücken.

David Krier

Sascha Gatzweiler

Unsere erfahrenen Anwälte können kurzfristig eine erste Einschätzung abgeben, ob eine Verteidigung in dem jeweiligen Bußgeldvefahren erfolgsversprechend sein kann. Warten Sie möglichst nicht ab, bis Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, sondern kontaktieren Sie uns bereits unmittelbar nach Erhalt des Anhörungsbogens.

Kosten entstehen erst, wenn Sie uns nach unserer Einschätzung mit Ihrer Verteidigung beauftragen und wir uns gegenüber der Behörde für Sie bestellen. Wenn Sie über eine Verkehrssrechtsschutzversicherung verfügen, trägt diese die Kosten unserer Beauftragung (ggf. abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung).

Wir bestellen uns bei der Bußgeldbehörde als Verteidiger, beantragen Akteneinsicht und legen ggf. Einspruch gegen einen bereits erlassenen Bußgeldbescheid ein. Sobald die Ermittlungsakte vorliegt, beraten wir Sie hinsichtlich der Verteidigungsmöglichkeiten. Ggf. beauftragen wir einen unabhängigen Sachverständigen mit der Überprüfung der Messung und/oder beantragen eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister, um Ihren aktuellen „Punktestand in Flensburg“ zu erfahren.

  • Akteneinsicht erhalten Sie nur über einen Rechtsanwalt
  • Wir holen für Sie bei Bedarf kostenlos eine Auskunft über Ihren Punktestand im Fahreignungsregister ein und können Ihnen mitteilen, wann die dort eingetragenen Punkte gelöscht werden.
  • Wir erkenen, ob die Messung ggf, angreifbar ist und lassen dies durch einen erfahrenen und unabhängigen Sachverständigen überprüfen.
  • Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, kümmern wir uns kostenlos um die Deckungsanfrage.

Ob sich es sich tatsächlich lohnt, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch zu erheben, lässt sich nicht pauschal festlegen. Hier spielen verschiedene Faktoren eine Rolle:

  • Lässt sich ein Einspruch nicht ausreichend begründen, wird am Ende eines Bußgeldverfahrens in der Regel gegen den Betroffenen entschieden werden. Hiernach muss er nicht nur mit den Sanktionen leben, sondern auch die zusätzlichen Kosten für das Verfahren vor dem Bußgeldrichter tragen.
  • Wäre bei Rechtskraft des Bußgeldbescheids der achte Punkt auf dem Flensburger Punktekonto fällig, was zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen würde? Droht aufgrund eines Fahrverbots der Verlust des Arbeitsplatzes? Befindet sich der Fahrer noch in der Probezeit und müsste mit zusätzlichen Maßnahmen wie einem Aufbauseminar, der Probezeitverlängerung oder gar dem Führerscheinentzug rechnen?

Wir sorgen nicht nur für die optimale Verteidigung im jeweiligen Bußgeldverfahren, sondern haben auch diese möglichen Folgen eines Bußgeldbescheides für Sie im Blick.

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